Staatliche Fördermittel für Bürodrehstühle und höhenverstellbare Schreibtische
Inhaltsverzeichnis
1. Voraussetzungen: Wann ist ein staatlicher Zuschuss möglich?
2. Checkliste zur Antragstellung
3. Welcher Sozialversicherungsträger ist passend?
4. Büromöbel steuerlich absetzen - die Alternative
Grundsätzlich ist ein Zuschuss durch die Sozialversicherungsträger für einstellbare Bürodrehstühle und ergonomische Büromöbel wie höhenverstellbare Tischgestelle oder Schreibtische möglich. Im Idealfall sollten alle Mitarbeiter über einen entsprechenden Arbeitsplatz verfügen. Die zuständigen Träger im Beamten-Jargon betiteln die sogenannten "Steh-Sitz-Tische", also höhenverstellbare Schreibtische (Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische) und ergonomische Bürodrehstühle jedoch glücklicherweise als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" und fördern diese entsprechend. Bürodrehstühle werden mit bis zu 435 Euro (inkl. 19% MwSt.) und höhenverstellbare Schreibtische (Höhenverstellbare Schreibtische mit Kurbel) mit bis zu 1.200 Euro (inkl. 19% MwSt.) gefördert. Gekauft werden darf allerdings erst dann, wenn die Anträge und das konkrete Angebot zum Bürostuhl oder Schreibtisch vorliegt und der Zuschuss bewilligt wurde. Auf Vorlage der Rechnung erfolgt die Erstattung des Betrags von Trägern wie beispielsweise der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaften. Sie haben Fragen? Gerne können Sie sich an uns bzw. unsere Kollegen werden. Sie erreichen uns sowohl per E-Mail als auch telefonisch.
1. Voraussetzungen: Wann ist ein staatlicher Zuschuss möglich?
Berechtigt zur Förderung ist jeder Arbeitnehmer, der den Großteil seiner Tätigkeit im Sitzen ausübt. Im Idealfall sollte sich die Notwendigkeit der Anschaffung von neuen Möbeln auf den Erhalt der Gesundheit beziehen. Um die staatlichen Zuschüsse beantragen zu können, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit eines Arbeitsmittels, um die berufliche Tätigkeit auch weiterhin ausführen zu können. Ein Beispiel hierfür ist die mehrmalige Krankschreibung nach einem Rückenleiden. Das Attest kann allerdings auch in Bezug auf die körperliche Entlastung, die Linderung einer körperlichen Behinderung oder in Bezug auf die Linderung oder den Ausgleich eines (chronischen) körperlichen Leidens ausgestellt werden.
2. Checkliste zur Antragstellung
Um staatliche Fördermittel für höhenverstellbare Schreibtische oder Bürodrehstühle beantragen zu können, ist zunächst die Einholung des ärztlichen Attest notwendig. Im Anschluss daran müssen der Sozialversicherungsträger ausfindig gemacht und die Antragsunterlagen beschafft werden. Nun können Sie nach den neuen Arbeitsmitteln bei DiTo24 Ausschau halten und uns hierfür gerne zu Rate ziehen. Darauf folgt die Bereitstellung eines Angebots über die ausgewählten Arbeitsmittel, das zum Antrag passt. Auch eine Tätigkeitsbeschreibung kann sinnvoll sein. Zudem sollten Sie Ihre täglichen Arbeiten sowie Arbeitszeiten dokumentieren und anhand dessen die Notwendigkeit eines neuen Arbeitsmittels erläutern. Reichen Sie alle Unterlagen (Attest, Antragsunterlagen, Angebot der Arbeitsmittel, Tätigkeitsbeschreibung) bei Ihrem Träger ein.
3. Welcher Sozialversicherungsträger ist passend?
Die Kostenübernahme für höhenverstellbare Bürodrehstühle oder Schreibtische können Sie grundsätzlich bei verschiedenen Trägern beantragen. In Frage kommen die Deutsche Rentenversicherung DRV, die Berufsgenossenschaften, die Agentur für Arbeit sowie das Integrationsamt oder Landeswohlfartsverbände. Um Zuschüsse von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie mindestens 15 Jahre Beitragszahlung geleistet haben, während die Berufsgenossenschaften nach Arbeitswegunfällen oder Arbeitsunfällen zahlen. Das Integrationsamt oder die Landeswohlfartsverbände sind für Studenten oder Beamte zuständig.
4. Büromöbel steuerlich absetzen - die Alternative
Die staatliche Förderung kommt bei Ihnen nicht in Frage? Alternativ können Sie die Umsetzung eines ergonomischen Arbeitsplatzes auch bei Ihrem Arbeitgeber direkt anregen oder als Privatperson Bürodrehstühle und Schreibtische als Arbeitsmittel von der Steuer unter Anlage N absetzen. Ihr Arbeitgeber ist angehalten, Ihnen ergonomische Voraussetzungen bereitzustellen. Als sogenannte "geringfügige Wirtschaftsgüter" können Arbeitsmittel bis zu einem Betrag (netto) von 800 Euro einzeln komplett steuerlich abgesetzt werden. Diese Tatsache dürfte Ihre Chancen auf einen ergonomischen Arbeitsplatz durchaus erhöhen.